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Erfolgreicher Eilantrag des BUND Naturschutz gegen S-Bahn-Neutrassierung im Fürther Knoblauchsland

Wie die Stadt Fürth und eine Reihe von Landwirten hat auch der BUND Naturschutz Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum S-Bahn-Verschwenk durchs Knoblauchsland im Fürther Norden beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Der BN begrüßt, dass das Gericht am 16. Oktober 2014 einen Baustopp erlassen hat, um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage entschieden wurde.

20.10.2014

"Wir freuen uns sehr über diesen Zwischenerfolg und hoffen, dass es letztlich zu einem umweltverträglichen Ausbau der S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen kommt. Wir bedanken uns bei allen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, insbesondere bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth", so Reinhard Scheuerlein, Vorsitzender der BUND Naturschutz Kreisgruppe Fürth-Stadt.

Der BUND Naturschutz hofft, dass das Urteil auch bei der Bahn und dem bayerischen Verkehrsministerium zu einem Umdenken führt.

"Wir appellieren an die Verantwortlichen bei der Bahn, den naturzerstörerischen S-Bahn-Schwenk durch das Knoblauchsland aufzugeben und einen raschen Bau auf der Bestandstrasse zu forcieren", fordert Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern.

BN-Landesvorsitzender Prof Dr. Hubert Weiger dankte Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung für die klare und ausdauernde Haltung der Stadt in dieser Frage. Er machte noch einmal deutlich, dass der BUND Naturschutz selbstverständlich die Verbesserung des S-Bahn-Angebots auf der Strecke zwischen Nürnberg und Erlangen grundsätzlich begrüßt. Allerdings müsse sich auch die Bahn als eine 100-prozentige Tochter des Bundes an dessen Nachhaltigkeitsziele, wie z.B. die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs, halten. Die bislang geplante Neutrassierung der S-Bahn abseits der bestehenden Bahnlinie würde nicht nur eine gravierende Zerschneidung der Landschaft verursachen, sondern auch wertvolle Biotope im Bereich des Wäsig und des Gründlachtals beeinträchtigen.

Zumal mit der Trassenführung entlang der vorhandenen Gleise eine echte Alternative besteht, auf die der BUND Naturschutz in seinen Stellungnahmen schon frühzeitig hingewiesen hatte. Um die Planunterlagen gerichtlich überprüfen zu lassen, hat der BUND Naturschutz Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg beauftragt. Nach seiner Auffassung weise die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) der Deutschen Bahn, welche das Eisenbahnbundesamt in seinem Planfeststellungsbeschluss übernommen hat, gravierende Fehler auf.

Auf der Grundlage eigener Berechnungen bekräftigte er den Verwurf, dass die Kosten für die Bestandstrasse willkürlich hochgerechnet und für die Verschwenktrasse künstlich herabgesetzt wurden. Rechtsanwalt Baumann hat des Weiteren die unzulängliche Umweltverträglichkeitsprüfung kritisiert; sie leide an schwerwiegenden Mängeln: "Insbesondere wurden aufgrund veralteter Daten und Prognosegrundlagen die Umweltauswirkungen des Vorhabens unzutreffend ermittelt."

Schließlich hat Rechtsanwalt Baumann darauf hingewiesen, dass die Stadt durch das Kapazitätsgutachten (u. a. des Gutachterbüros MetroConsult, München) die Auswirkungen eines Baustopps hat untersuchen lassen. Diese Gutachten hätten ergeben, dass der S-Bahn-Verkehr mindestens über die nächsten 10 Jahre noch ohne den Neubau eines S-Bahn Gleises in Fürth-Nord abgewickelt werden könne. Auch der gleichmäßige 20 Minuten-Takt als wichtiges Element des S-Bahn Projekts Nürnberg-Erlangen-Forchheim-Bamberg ließe sich umsetzen.

Daher wurde die Bahn dazu aufgerufen, nun den Ausbau der Strecke im "Fürther Bogen" zwischen Hauptbahnhof und Eigenem Heim fertigzustellen, um deren Kapazität und Zuverlässigkeit im Interesse der Fahrgäste zu erhöhen.