Zur Startseite
  • Erfolge
  • BN-Shop
  • Links

Fürther Themen

  • Übersicht

Energiewende und Klimaschutz

  • Home  › 
  • Aktuelles

Neue Uferpromenade - BN sieht erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz

Angesichts der von der Stadt Fürth beabsichtigten, umfangreichen Erschließungsplanungen an der Pegnitz im Abschnitt zwischen Ludwigbrücke und Karlsteg mit den Überlegungen für eine neue Uferpromenade, sieht der BUND Naturschutz weiterhin erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz bei einer Realisierung all dieser Planungsvorstellungen.

 

19.11.2020

Dabei spricht sich der BUND Naturschutz weiterhin dafür aus, das bislang naturnahe Ufer zu erhalten und nicht in einer Weise umzugestalten wie dies beim ehemaligen Flussbadgelände an der Rednitz passiert ist. Dies war durch die damals schon vorhandenen baulichen Anlagen eine Sondersituation, die an keinem anderen Abschnitt der Fürther Flüsse gegeben ist.
Ansonsten wäre dabei zumindest mit dem Teilverlust ökologisch wertvoller Ufervegetation an der Pegnitz zu rechnen, was für den BUND Naturschutz nicht akzeptabel ist.  Erfahrungsgemäß würde auch eine nur wenig vom Flussufer entfernte Wegetrasse erhebliche Eingriffe in den Ufergehölzstreifen bedeuten.
Dabei stehen die entlang der Pegnitz durchgängig vorhandenen Ufergehölzbestände zwischen Ludwigbrücke und Karlsteg nicht nur durch die ihre Lage im Landschaftsschutzgebiet unter Schutz. Vielmehr sind sie auch in der amtlichen Biotopkartierung als wertvolle Biotope flächengenau kartiert und unterliegen zusätzlich dem §30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, weil sie darin zu den geschützten Biotopen zählen. Demnach sind Handlungen, die zu ihrer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten:
Auch nach § 38 Abs. Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes ist es verboten, im Gewässerrandstreifen standortgerechte Bäume und Sträucher zu entfernen. Durch ihr Vorkommen entlang des langestreckten Flusslaufs der Pegnitz sind Ufergehölzbestände wichtige Bestandteile des Biotopverbunds, den der Freistaat Bayern gemäß Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu schaffen verpflichtet ist. Sie sind dafür auch unverzichtbar und nicht ersetzbar.
Der BUND Naturschutz appelliert daher an die Stadt Fürth, diese geltenden Schutzvorschriften bei allen weiteren Überlegungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wären bei den beabsichtigten Planungen auch zusätzliche Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von Biotopen und damit eine erhebliche Zunahme der Lichtverschmutzung im geschützten Talgrund zu befürchten. Wir weisen daher darauf hin, dass Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich nach Art. 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu vermeiden sind.
Der BUND Naturschutz erwartet daher von der Stadt Fürth, dass sie keine Planungen in diesem Bereich vorantreibt, die diese gesetzlichen Vorgaben und die Ziele des Naturschutzes im Fürther Landschaftsschutzgebiet in Frage stellen. Der BUND Naturschutz hat OB Dr. Thomas Jung um Mitteilung gebeten, wie die oben genannten geschützten Gehölzbestände und natürlichen Schutzgüter auch künftig dauerhaft erhalten bleiben.