Zur Startseite

BN-Kindergruppe "Schlaue Füchse Fürth"

Fürther BN-Themen

  • Übersicht

Energiewende und Klimaschutz

Atomausstieg Fürther Bündnis

  • Home  › 
  • Über uns  › 
  • Ziele BUND Naturschutz Fürth-Stadt

Verbandszweck des BN

nach §2 der Satzung des BUND Naturschutz Bayern e.V. (BN), Stand 10. 11. 2025:

Zweck des BN im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechtes (Abgabenordnung) ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO). 

Der BN verfolgt das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen. 

In diesem Sinne setzt er sich auf nationaler und internationaler Ebene im gesellschaftlichen und politischen Raum für einen umfassenden und nachhaltigen Natur- und Umweltschutz ein, indem er insbesondere 

  • durch Bildungs- und Forschungsarbeit das Verständnis ökologischer Probleme und Zusammenhänge fördert und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung stärkt,
  • die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände im Umweltbereich hinweist und umweltpolitische Forderungen erhebt,
  • sich als gesetzlich anerkannter Natur- und Umweltschutzverband an Planungsverfahren und -prozessen beteiligt und auf den Vollzug der einschlägigen Gesetze dringt,
  • die Heimat in ihrer natürlichen und kulturellen Vielfalt erhält,
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft und zum Artenschutz durchführt und Mittel zum Schadensausgleich von Wildschäden für besonders geschädigte Eigentümer – ohne einen Anspruch Dritter zu begründen – bereitstellt,
  • alle Maßnahmen unterstützt und fördert, die zu einer schonenden und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen führen,
  • durch spezielle Angebote für Kinder, Jugendarbeit sowie Bildungsangebote für alle Altersgruppen den Kontakt zur Natur, das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und Landschaft sowie das Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördert,
  • die Verbraucher wirtschaftlich unabhängig über die umwelt- und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von Produkten aufklärt und berät,
  • sich im Sinne des Natur- und Umweltschutzes an Volks- und Bürgerentscheiden sowie an Volksbefragungen beteiligt,
  • über umwelt- und gesundheitsrelevante Dienstleistungen und Verhaltensweisen aufklärt und berät sowie entsprechende Institutionen fördert,
  • die artgerechte Haltung von Nutztieren, insbesondere im Rahmen der Landwirtschaft fördert und durchsetzt. 

Grundlage für die Zielerreichung ist das Bestehen von demokratischen, die Zivilgesellschaft stärkenden, rechtsstaatlichen Strukturen (vgl. auch § 4).

Nach § 10 (2) nehmen die Kreisgruppen die satzungsgemäßen Anliegen des BN im Kreisgebiet wahr.