Ziele und Aufgaben des BN
nach §2 der Satzung des BUND Naturschutz Bayern e.V. (BN), Stand 27. März 2015
Der BN verfolgt das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen. In diesem Sinn setzt er sich auf nationaler und internationaler Ebene im gesellschaftlichen und politischen Raum für einen umfassenden und nachhaltigen Natur- und Umweltschutz ein, indem er insbesondere
- durch Bildungs- und Forschungsarbeit das Verständnis ökologischer Probleme und Zusammenhänge fördert,
- die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände im Umweltbereich hinweist und umweltpolitische Forderungen erhebt,
- sich als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband an Planungsverfahren beteiligt und auf den Vollzug der einschlägigen Gesetze dringt,
- die Heimat in ihrer natürlichen und kulturellen Vielfalt erhält,
- Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft und zum Artenschutz
durchführt und Mittel zum Schadensausgleich von Wildschäden für besonders geschädigte Eigentümer – ohne einen Anspruch Dritter zu begründen – bereitstellt, - alle Maßnahmen unterstützt und fördert, die zu einer schonenden und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen führen,
- durch Kinder- und Jugendarbeit den Kontakt zur Natur und das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und Landschaft und Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördert,
- die Verbraucher wirtschaftlich unabhängig über die umwelt- und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und Verhaltensweisen aufklärt,
- sich im Sinne des Natur-und Umweltschutzes an Volks- und Bürgerentscheiden sowie an Volksbefragungen beteiligt,
- über umwelt- und gesundheitsrelevante Dienstleistungen und Verhaltensweisen aufklärt und berät sowie entsprechende Institutionen fördert.
Die Kreisgruppen nehmen die satzungsgemäßen Anliegen des BN im Kreisgebiet wahr. (...)
(nach §10(2) der Satzung)