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Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Der BUND Naturschutz (BN) begrüßt, dass die Stadt Fürth sich nun konkrete Ziele für die Klimaneutralität sowohl der Stadtverwaltung als auch der gesamten Stadt gesetzt hat. Uns ist bewusst, dass damit große Anstrengungen verbunden sind. Nun hält der BN es für sehr wichtig, eine unverzügliche und wirksame Umsetzung der Treibhausgas-Reduzierung in die Wege zu leiten, so dass die auf Fürth bezogene Einhaltung des Klimaschutzabkommens von Paris in jedem Fall gewährleistet ist.

22.05.2021

Bereits im Vorfeld der für das Klimaschutzkonzept entscheidenden Stadtratssitzung am 20. Mai 2021 hatte sich die Fürther BN-Kreisgruppe zusammen mit Families for Future, Bluepingu Fürth und Müll und Umwelt e.V. an die Mandatsträger gewandt. Die Umweltorganisationen stellten klar, dass die bisherigen Bemühungen zum Klimaschutz in Fürth nur begrenzten Erfolg hatten.

Die Ergebnisse der erstellten Treibhausgasbilanz zeigen, dass der Ausstoß von 1990 bis 2018 in Fürth nur um ca. 6,9 Prozent zurückgegangen ist. Der BUND Naturschutz hat schon seit vielen Jahren ein ehrgeizigeres Vorgehen angemahnt, zumal spätestens seit 2007 allgemein bekannt war, dass engagierter Klimaschutz nicht nur notwendig, sondern auch dringlich ist.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden, dass der bundesweite Klimaschutz verstärkt werden muss, um die jüngere und nachfolgende Generationen nicht über Gebühr zu belasten, was auch den Handlungsbedarf in der Stadt Fürth zusätzlich verschärft.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Fürther Umweltorganisationen dafür aus, dem fachlich begründeten Vorschlag der Gutachter zu folgen, in dem Sektorziele für die Treibhausgasreduzierung festgelegt werden, wie sie z.B. auch auf Bundesebene gelten. Dort hatten zum Beispiel Klimaschutzziele im Verkehrsbereich erst dann eine Wirkung entfaltet, als tatsächlich das zuständige Ministerium für deren Einhaltung in diesem Sektor verantwortlich war.

Wenn, wie nun in Fürth beschlossen, nur ein einziger Wert für ein Restbudget zugrunde gelegt wird, ist damit zu rechnen, dass tatsächliche Maßnahmen in den einzelnen Sektoren nicht mit ausreichender Entschlossenheit verfolgt werden.

Ein weiterer Zeitverzug bei der Umsetzung der Ziele wäre jedoch schon wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts inakzeptabel. Er würde zudem den künftigen Handlungsbedarf über Gebühr noch weiter verschärfen. Nicht zuletzt wäre dadurch der Beitrag vieler Fürtherinnen und Fürther entwertet, die sich engagiert an der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts beteiligt haben.

Für entscheidend wichtig halten es die Fürther Umweltorganisationen daher, dass beim Stadtratsbeschluss auch Zwischenziele sowie eine häufigere Erfolgskontrolle (Monitoring spätestens alle drei Jahre) verbindlich festgelegt wurden.