Zur Startseite
  • Erfolge
  • BN-Shop
  • Links

Fürther Themen

  • Übersicht

Energiewende und Klimaschutz

  • Home  › 
  • Aktuelles

BN erleichtert über das Aus für die Bebauungspläne in Dambacher Wasserschutzgebiet

Bebauung eines Eichenmischwalds am Rand der engeren Zone des Fürther Wasserschutzgebiets? Der BUND Naturschutz begrüßt die Entscheidung des Stadtrats, die Pläne abzulehnen.

23.05.2023

Dabei ging es um einen Bebauungsplan auf dem Gelände der Schickedanz-Villa an der Dianastraße in Dambach. Bei diesem Bereich handelt es sich flächendeckend um einen ökologisch hochwertigen Eichenmischwald, der in der amtlichen Kartierung des Bayer. Landesamtes für Umwelt als wertvolles Biotop (FUE-0133-001) erfasst ist (siehe https://v.bayern.de/bKkHg). Der nördliche Teil des geplanten Bebauungsplangebiets ist sogar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, wo keine Bebauung zulässig ist. Gemäß der Ausschuss-Vorlage sollte die dort im Flächennutzungsplan bisher ausgewiesene „Grünfläche“ in „Baufläche“ umgewandelt werden.

Der BN sähe darin einen Rückfall in die dunkelsten Zeiten der Naturzerstörung in Fürth. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Stadtverwaltung in ihrer Klimaprüfung selbst zu dem Ergebnis kam, dass eine Verwirklichung dieser Planung „stark negative Auswirkungen“ hätte.

Der BUND Naturschutz begrüßt es daher, dass Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung sowie die Stadträtinnen und Stadträte  die Absicht, einen Bebauungsplan dafür aufzustellen, letztlich ablehnten.

Es hieß zwar zunächst, dass nur eine ökologisch vertretbare Bebauung ermöglicht werden solle, doch "ökologisch vertretbar" ist dort nach Auffassung des BUND Naturschutz ist in diesem Bereich einzig und allein der Verzicht auf eine Bebauung. Alles andere würde zur Zerstörung dieses wertvollen Waldbestands führen, entweder sofort oder durch ein Sterben auf Raten. Genau solche Beispiele hat es in Fürth schon gegeben, siehe Grundigpark an der Straße Am Europakanal. Auch eine geringfügige Bebauung würde Abstandsflächen für Baumfallzonen auslösen. Und eine Bebauung des Landschaftsschutzgebiets und der engeren Wasserschutzzone geht nach Überzeugung des BN überhaupt nicht.