Fürther Knoblauchsland erhalten und verträglich entwickeln
In einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Stadträte ruft der BN dazu auf, dringend auch die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Der Stadt Fürth fehlt ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept für eine längerfristige Entwicklung in ihrem Teil des Knoblauchslands. Daher wurde nicht überprüft, wo ein solches Projekt realisiert werden kann, so dass es die geringstmöglichen negativen Umweltauswirkungen nach sich zieht. Mit immer neuen Einzelgenehmigungen droht jedoch stattdessen der landschaftliche Charakter völlig verloren zu gehen.
Das geplante großflächige Bauvorhaben liegt im landschaftlichen Außenbereich und wäre nur für einen privilegierten, landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Ob es sich dabei um einen solchen handelt, muss auch danach beurteilt werden, ob die angegebenen Freilandflächen sich in seinem Eigentum befinden oder zumindest langfristig gepachtet sind. Andernfalls müsste bezweifelt werden, ob eine Privilegierung gerechtfertigt ist.
Eine Überbauung oder sonstige Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets muss ausgeschlossen sein.
Es wird bezweifelt, ob die geplante Bebauung eine Sonderkulturanbaufläche darstellt, da ja nicht geplant ist, den vorhandenen Ackerboden zu nutzen. Vielmehr soll ein technisches, künstliches Anbausystem installiert werden, das mit einer flächendeckenden Bodenversiegelung verbunden ist. Insofern trifft der Hinweis, dass der Regionalplan den Sonderkulturanbauflächen im Kerngebiet des Knoblauchslandes Vorrang vor anderen Nutzungen einräumt, nach unserer Auffassung hier nicht zu.
Es wird auch bezweifelt, dass die geplante Anbaumethode besonders umweltschonend ist, solange sie, wie angegeben, auf der Verwendung großer Mengen von Torf beruht. Wenn dadurch vorhandene Moore entwässert, abgebaut und zerstört werden (derzeit v.a. im Baltikum) werden beträchtliche Mengen an CO2 freigesetzt, die darin gespeichert sind. Dies führt (zusätzlich zu den Emissionen für den weiten Transport des Torfs) zu einer klimaschädlichen Wirkung.
Ohne eine Rückbauverpflichtung und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung im Zuge einer Genehmigung wäre zu erwarten, dass nach einem Ende der Gewächshausnutzung an dieser Stelle ein gewerbliches oder anderes Baugebiet angestrebt wird. Eine solche Entwicklung muss unbedingt verhindert werden.
Aufgrund dieser gesamten Problematik hält der BUND Naturschutz eine Genehmigung dieses Vorhabens nicht ohne eine Flächennutzungsplan-Änderung (z.B. als Sonderbaufläche) mit Bürgerbeteiligung für möglich.
Der BUND Naturschutz appelliert daher an Oberbürgermeister und Stadtrat, dieses Vorhaben genau zu prüfen und die langfristigen Auswirkungen zu betrachten.