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Keine Bebauung im Südstadtpark!

Grünflächen sind keine Bauflächen!

Anfang Februar 2015 wurden von der Stadt Fürth und der Wilhelm-Löhe-Hochschule Pläne für zwei Erweiterungsbauten innerhalb der ausgewiesenen Grünfläche des Südstadtparks veröffentlicht. Nur gut eine Woche später sollten diese in einer Sitzung des Bauausschusses beschlossen werden. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie der BUND Naturschutz protestierten dagegen und starteten ein Bürgerbegehren für den vollständigen Erhalt der Parkanlage.

Zur Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren

Während noch darüber diskutiert wird, ob mit der Adenauer-Anlage eine innerstädtische Grünanlage für einen Marktplatz verloren gehen soll, wurden konkrete Baupläne in einer weiteren Fürther Grünfläche, dem Südstadtpark, bekannt. Dort wollte die Löhe-Hochschule ihre Baufläche neben der bisher genutzten, ehemaligen Schickedanz-Villa mehr als verdoppeln. Und dies in einer ausgewiesenen Parkanlage, die als großer Glücksfall nach dem Abzug der Amerikaner in der dicht bebauten Südstadt geschaffen werden konnte.

Zweifellos ist die Wilhelm-Löhe-Hochschule eine Bereicherung der Fürther Bildungslandschaft und hat dem historischen Gebäude im Südstadtpark eine verträgliche Nutzung beschert. Allerdings musste allen Beteiligten von Anfang an klar sein, dass es sich hier um einen sensiblen und nicht beliebig erweiterbaren Standort handelt.

Der BUND Naturschutz ist jedoch der Auffassung, dass Grünflächen nicht als Bauflächen missbraucht werden dürfen. Gerade auch dann, wenn sie sich in einem dicht bebauten Umfeld befinden. Im Hinblick auf ihre ökologische Wirksamkeit könnte die Parkanlage zwar durchaus vielfältiger sein. Doch für eine intensive Nutzung durch die Bewohner der Südstadt ist sie gut geeignet. Der einwohnerreichste Fürther Stadtteil hatte zuvor lange unter einem eklatanten Grünflächenmangel gelitten, in seinem nördlichen Teil ist das Grün heute noch Mangelware.

Daher appellierte der BUND Naturschutz an die Stadt Fürth, der Hochschule Entwicklungsperspektiven außerhalb der Parkanlage zu bieten. Das Argument der "kurzen Wege" sollte dabei nicht als "Totschlagargument" zu Lasten einer Lösung außerhalb der Grünfläche verwendet werden. Es darf nicht sein, dass in den Park gebaut wird, nur weil es die billigste Lösung wäre.