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Großer Erfolg beim Volksbegehren

Auch in Fürth freuen wir uns darüber, dass 18,4 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten dem Schutz unserer Artenvielfalt ihre Stimme gegeben und damit die Hürde von 10 Prozent locker übersprungen haben. Damit ist das Volksbegehren Artenvielfalt das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten in Bayern. Kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt haben unter 10 % gestimmt.

14.02.2019

Dies ist ein großartiger, historischer Erfolg, der uns darauf hoffen lässt, dass nun endlich eine Trendwende beim Artenschwund eingeläutet wird. Hier finden Sie das Abstimmungsergebnis nach Landkreisen.

In Fürth haben sich insgesamt 16.857 Wahlberechtigte eingetragen, das entspricht einem sehr guten, vorher nicht für möglich gehaltenen Wert von 19,4%.Herzlichen Dank an alle, die sich eingetragen haben.

Ganz besonders danken wir allen Aktiven in Fürth, die sich als Rathauslotsen, Verteiler von Faltblättern, Ansprechpartner bei Diskussionen, Multiplikator und/oder Plakatierer für den Artenschutz eingesetzt haben. Dieser Erfolg gehört uns allen. Nur gemeinsam war dieses überragend gute Ergebnis möglich.

Wie geht es jetzt weiter?
wann wird das Volksbegehren zum Gesetz?

Das Verfahren eines Volksbegehrens ist laut Innenministerium wie folgt:

  • Der Landeswahlausschuss hat 2-3 Wochen Zeit, das offizielle Ergebnis zu verkünden.
  • Nach der Verkündung des offiziellen Ergebnisses hat der Ministerpräsident bis zu vier Wochen Zeit, das Volksbegehren mit einer Stellungnahme dem Landtag zu unterbreiten.
  • Der Landtag muss diesem Gesetzesentwurf innerhalb von drei Monaten zustimmen oder ablehnen.
  • Der Landtag könnte auch die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreiten, wenn er etwa Verstöße gegen das Kopplungsverbot (also eine Veränderung durch das Volksbegehren von mehreren Gesetzen) sieht.
  • In diesem Fall wird der Verfassungsgerichtshof angerufen, der das Volksbegehren auf Rechtmäßigkeit prüft.
  • Nimmt der Landtag den Gesetzesentwurf unverändert an, wird der Gesetzesentwurf zum Gesetz.Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, kommt es innerhalb von weiteren drei Monaten zum Volksentscheid.

Je nachdem wie die Fristen ausgereizt werden, würde es voraussichtlich zwischen September und Anfang Oktober zum Volksentscheid kommen.

Am Mittwoch, dem 20.02. hat der Ministerpräsident Markus Söder die Bündnispartner, den Bayerischen Bauernverband und andere Verbände zum Runden Tisch eingeladen, um über eventuelle Änderungen am Gesetzestext und flankierende Gesetzgebung zu diskutieren. Als größter Umweltverband Bayerns wird sich der BUND Naturschutz dafür einsetzen, das offensichtliche Begehren des Volkes zu vertreten und echte Verbesserungen für den Artenschutz durchzusetzen und zu verteidigen.