Für insektenschonende Beleuchtung in den Fürther Talauen
Künstliche Lichtquellen haben starke Auswirkungen auf viele nachtaktive Tierarten und können damit ein erheblicher Eingriff in die Natur sein. Daher war es ein Ziel des Volksbegehrens Artenvielfalt, die Lichtbelastung zu reduzieren. Daraufhin gelten seit 1. August 2019 neue Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden und im Außenbereich.
Der BUND Naturschutz begrüßt es, wenn für die Straßen- und Wegebeleuchtung energiesparende Leuchten eingesetzt werden und eine zügige Umrüstung stattfindet. Allerdings sind wir der Auffassung, dass gerade in Schutzgebieten eine besondere Sorgfalt und Zurückhaltung bei der Beleuchtung erforderlich ist.
Nach Art. 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna überprüft werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
Doch teilweise herrscht nun auf den Geh- und Radwegen in den Talauen, die ja auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, verbreitet eine gleißende, beinahe taghelle Beleuchtung, die wir für übertrieben und unverhältnismäßig halten. So erscheint der Geh- und Radweg am Pappelsteig heller beleuchtet als etliche Straßenzüge in der Fürther Innenstadt, obwohl er sich in einem Landschaftsraum befindet. Zahlreiche Lampen in den Talauen strahlen nun schon beinahe flutlichtartig, was beim Radfahren auch stellenweise blendet.
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Dr, Thomas Jung hat der BN daher deutlich gemacht, dass er dringend folgende Maßnahmen für nötig hält:
eine Überprüfung der bestehenden und geplanten Beleuchtung in den Fürther Schutzgebieten im Hinblick auf den Artenschutz;
in jedem Fall ist die Lichtstärke auf ein verhältnismäßiges Mindestmaß zu begrenzen;
zudem sind die Lichtkegel der Leuchten wesentlich stärker auf den Wegebereich zu konzentrieren, so dass sie angrenzende Naturräume möglichst nicht beleuchten;
Es ist zwar zu begrüßen, dass an einzelnen Strecken in den Talauen nun die Beleuchtung mit Bewegungsmeldern kombiniert wurde, so dass die volle Leistung nur bei Bedarf zum Tragen kommt. Doch auch hier, z.B. an der neu beleuchteten Strecke entlang des verbreiterten Geh- und Radwegs am Pegnitzufer, erscheint die volle Intensität der Leuchten unnötig hoch. Stattdessen halten wir die Leuchten in der heruntergedimmten Lichtstärke auch bei Bedarf schon beinahe für ausreichend.
Hinzu kommt, dass die Lichtkegel sehr vieler Leuchten in den Talauen weit über den jeweiligen Geh- und Radweg hinausstrahlen und angrenzende Naturräume in grelles Licht setzen. So wird z.B. am Geh- und Radweg nordwestlich des Friedhofstegs nahezu die gesamte gehölzbewachsene Uferböschung zur Pegnitz hell beleuchtet. Am Geh- und Radweg entlang des Strengsparks in Verlängerung der Siebenbogenbrücke wird ein breiter Streifen des benachbarten Waldbodens erleuchtet, wo bisher Glühwürmchen vorkamen, die unter diesen Bedingungen dort keine Lebensgrundlage mehr besitzen. Im Abschnitt zwischen Heckenweg und Flutbrücke wird der gesamte Bachlauf des Scherbsgrabens in grelles Licht getaucht.
Auch hinsichtlich der Sicherheit bringt eine übermäßige Beleuchtung keinen Vorteil, da sich das menschliche Auge zwar sehr gut auf geringe, gleichmäßige Ausleuchtung einstellen, aber starke Hell-Dunkel-Kontraste schwer ausgleichen kann. So ist z.B. die Umgebung eines Lichtkegels bei starker Beleuchtung schlechter zu erkennen als bei gedämpfter Beleuchtung, weil sie dann als besonders dunkler Schatten erscheint.
Artikel der Fürther Nachrichten vom 28.10.2020
BN informiert: TODESFALLE LICHT - Insekten sterben massenweise durch nächtliche Beleuchtung