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Neue Bausünde am Rand des Fürther Regnitztals?

Im Außenbereich nördlich von Stadeln möchte die Stadt Fürth ein neues Baugebiet am Talrand mit ca. 10.500 m² Größe genehmigen. Auf dem Grundstück an der Stadelner Hauptstraße war ursprünglich ein FÜW-Umspannwerk und die Fläche zwischenzeitlich gewerblich genutzt.

Es handelt sich um den Bereich einer künstlichen Aufschüttung am Rand des überregionalen Grünzugs Regnitztal zwischen Stadeln und Mannhof. Sie ragt dort keilförmig in das Landschaftsschutzgebiet hinein. Damit nimmt dieses Grundstück eine exponierte Lage am Talrand ein. Im Westen ragt die Fläche in das Überschwemmungsgebiet. Mehr als ein Drittel der Fläche besitzt Biotop-Charakter.

In diesem Abschnitt ist der Talrand überwiegend durch großen Baumbestand gekennzeichnet, mit dem die vorhandene Bebauung gut in das Landschaftsbild eingebunden ist. Droht nun eine Verschandelung der Landschaft durch das geplante Baugebiet?

Der BUND Naturschutz (BN) hat keine Einwände dagegen, dass die bisher bebauten Flächen auf dem Areal in eine Wohnnutzung umgewandelt werden. Doch nach den bisherigen Plänen soll der Umfang der Bebauung deutlich ausgeweitet werden.

Mehrfach hat der BUND Naturschutz bisher der Stadt Fürth seine Bedenken mitgeteilt und eine gründliche Planung in einer solch sensiblen landschaftlichen Lage angemahnt.

Der BUND Naturschutz (BN) sieht durch die geplante aufdringliche Bebauung den Natur- und Landschaftsschutz gefährdet und fordert eine Planung, die an den sensiblen Standort angepasst ist:

  • Der ausgewiesene Grünstreifen am Talrand, der durch den gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth vorgegeben ist, wird seitens des BN begrüßt. Denn damit wird die Notwendigkeit deutlich gemacht, eine Pufferfläche zwischen der Bebauung und dem überregionalen Grünzug einzurichten. Seine Wirkung droht jedoch zu verpuffen, wenn er -so wie bisher geplant- in die privaten Baugrundstücke einbezogen wird. Darin wären die vorhandenen Talböschungen zu erhalten und Aufschüttungen und Zäune im Überschwemmungsbereich verboten. Eine übliche Gartennutzung wäre auf diesen Baugrundstücken praktisch nicht möglich bzw. stark eingeschränkt.
    Doch erfahrungsgemäß werden solche Auflagen auf privaten Grundstücksflächen nur völlig unzureichend um- bzw. durchgesetzt, so dass mit Verstößen dagegen gerechnet werden muss. Daher ist der BN sehr skeptisch gegenüber der Aussage der Stadt Fürth, dass bei diesem Bauvorhaben keine Aufschüttungen im Überschwemmungsbereich absehbar seien.
    Der BUND Naturschutz fordert daher, dass die Böschungsbereiche und Über-schwemmungsflächen am westlichen Rand des Geländes in eine öffentliche oder gemeinschaftliche Fläche überführt werden. Eine wirksame landschaftsgerechte Eingrünung muss zumindest im Westen und Süden des Baugebiets erfolgen.
  • In den vorliegenden Plänen ist die Bebauung und Grundstücksnutzung fast bis unmittelbar an die nördliche Grenze des Geländes vorgesehen. Dort befinden sich jedoch umfangreicher Baumbestands sowie mehrere Meter hohe Böschungen. Die geplante Bebauung könnte also nur durch technische Bauwerke wie hohe Stützmauern ermöglicht werden. Daducrh droht eine Beeinträchtigung einer benachbarten Teichanlage und weiterer Baumbestände in der Nachbarschaft.

Daher fordert der BUND Naturschutz die Einhaltung deutlicher Abstände mit der Bebauung zum nördlichen Rand des Grundstücks, um erhebliche Höhenunterschiede zu den Nachbargrundstücken landschaftsgerecht bewältigen und vorhandene Baumbestände erhalten zu können.

  • Nach den bisherigen Plänen soll der am Rand des Geländes vorhandene Feldweg in Richtung Talgrund verschoben werden. Dabei wären auch zusätzliche Aufschüttungen im Überschwemmungsbereich zu erwarten. Der BUND Naturschutz fordert daher die Beibehaltung des bestehenden landwirtschaftlichen Wegs auf der gesamten Länge.

Nach Auffassung des BN ist es die Aufgabe der Stadt Fürth im Genehmigungsverfahren, Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz durch vorausschauende Planung zu entschärfen und zu verhindern.

siehe auch den Artikel der Fürther Nachrichten "Bebauung am Talrand birgt Zündstoff" vom 11. Dezember 2014