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Energiewende und Klimaschutz

Nasse Füße in "besten Adressen"?

Die Ränder der Talauen gelten als bevorzugte Lagen im Rahmen des Baubooms in Fürth. Der BUND Naturschutz hat bereits mehrfach auf die entstehenden Probleme hingewiesen, doch die Stadt beharrt bislang auf einer fragwürdigen Genehmigungspraxis.

Dabei traten bei einigen Bauvorhaben Konflikte mit dem dort geltenden Landschaftsschutz auf, wie z.B. mit dem Schutz des Landschaftsbilds beim Ärztehaus an der Flutbrücke oder mit dem Schutz vorhandener Gehölzbestände beim Bauprojekt am Hardsteg in der Cadolzburger Straße.

Gerne wird den Kaufinteressenten von den Bauträgern versprochen, dass es sich dabei ja um "beste Adressen" handele, weil das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Fürth den späteren Bewohnern einen "unverbaubaren Ausblick" in die Talaue garantiere.

Allerdings wagen sich alle Beteiligten damit auch nahe an einen Gefahrenbereich heran, der bisher aus guten Gründen immer von Bebauung freigehalten wurde, nämlich an das Überschwemmungsgebiet. Nach der geltenden Rechtslage erstreckt sich dieses auf den Bereich, der von einem maximalen Hochwasserereignis eingenommen wird, das in hundert Jahren statistisch einmal auftritt. Dort ist es grundsätzlich verboten, Gebäude zu errichten. Allerdings ist die dazugehörige gesetzliche Regelung löchrig wie ein Schweizer Käse.

So wurden das Ärztehaus an der Flutbrücke und das Appartementhaus am Hardsteg (Cadolzburger Straße) von der Stadt Fürth genehmigt, obwohl sie teilweise in das geltende Überschwemmungsgebiet hineinragen. Weil in diesen Fällen Ausnahmen zugestanden wurden, muss der durch die Bebauung im Talgrund verloren gehende Rückhalteraum für eine Überflutung ausgeglichen werden.

Der BUND Naturschutz setzt sich unter dem Motto "Breitwasser statt Hochwasser" für möglichst große, naturnahe Überschwemmungsflächen ein und steht diesem Verfahren sehr kritisch gegenüber. Denn dabei werden die Talauen weiter eingeschnürt und der sogenannte Ausgleich ist häufig fragwürdig. Oft sind diese Maßnahmen nicht auf Dauer wirksam oder führen in die falsche Richtung. So wurde beim Ärztehaus an der Flutbrücke festgelegt, dass als Ausgleich ab einer bestimmten Höhe des Hochwassers die Tiefgarage geflutet werden soll. Eine solche Regelung wirft zahlreiche Fragen auf, denn wer ist zum Beispiel bei einer solchen Flutung verpflichtet, die Nutzer der Tiefgarage zu benachrichtigen bzw. zu warnen?

Nach unserem Eindruck kommen solche Eigenschaften einer Immobilie bei Verkaufsgesprächen leider eher selten zur Sprache. Und dies, obwohl die Kaufinteressenten darüber eigentlich Bescheid wissen müssten, damit sie eine eigene Abwägung zwischen Risiko und Nutzen durchführen können. Stattdessen wird dabei vor allem mit einer "unverbaubaren Aussicht ins Landschaftsschutzgebiet" oder mit dem Erholungsraum vor der Haustüre geworben.

Aber wer auch nur knapp außerhalb des Überschwemmungsgebiets wohnt, darf nicht glauben, dass ihm ein Hochwasser nichts anhaben kann. So gingen die Elbehochwasser in den Jahren 2002 und 2013 weit über ein 100-jähriges Ereignis und damit auch weit über die üblichen Überschwemmungsgebiete hinaus.

Seit einiger Zeit gibt es sogar für solche Extremhochwässer Karten, die aufzeigen, welche Grundstücke dabei gefährdet sein könnten. Diese Risikokarten werden im Internet von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung zur Verfügung gestellt (www.hopla-main.de).

Der BUND Naturschutz fordert von allen Beteiligten, die natürlichen Überschwemmungsbereiche der Flüsse zu respektieren. Schließlich bieten auch Versicherungen an solchen Standorten kaum Schutz: Wenn sich überhaupt ein Versicherungsunternehmen bereit erklärt, dort eine abzuschließen, wird sie mit Sicherheit sehr teuer.

Artikel "Dicke Luft am Rand der Flussauen" der Fürther Nachrichten vom 10. Januar 2012

Artikel "Fürther Talränder unter Siedlungsdruck" der Fürther Nachrichten vom 28. August 2012